Auch die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind zu berücksichti
gen und während des gesamten Folgenabschätzungsprozesses im Auge zu behalten: Es sollte deutlich darauf hingewiese
n werden, warum ein Problem auf europäischer Ebene behandelt werden muss, und welcher zusätzli
che Nutzen sich bei einer Gemeinschaftsintervention ergibt, wenn man das Fehlen
jeglicher Regelung oder ...[+++] aber Maßnahmen von Mitgliedstaaten zum Vergleich heranzieht.