3.4.1" . Flüge im humanitären Einsatz" bezeichnen Flüge, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke durchgeführt werden, d.h. Flüge, mit denen während eines
Notstands und/oder einer Katastrophe oder danach Helfer und Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Zelte, medizinische oder sonstige Güter befördert
und/oder Personen aus einem Gebiet, in dem ihr Leben oder ihre Gesundheit durch den Notstand oder die Katastrophe gefährdet sind, in ein sicheres
...[+++]Gebiet in demselben Staat oder einem aufnahmewilligen anderen Staat evakuiert werden.