In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung zu folgender Schlussfolgerung gelangt: "der Entwurf [...] ermöglicht die Aufrechterhaltung eines richtigen Gleichgewichts zwischen der Abbautätigkeit und der lokalen Landwirtschaf
t und die Erhaltung einer hohen agronomischen Qualität des Bodens"; dass die OGD3, auch wenn sie feststellt, dass "[...] ein wesentlicher Teil der Steinbrucherweiterung Böden mit einer
hohen agronomischen Qualität betrifft, die auf lokaler Ebene relativ spärlich vorhanden sind", jedoch anerkennt, dass "zahlreiche Maßnah
...[+++]men jedoch vorgesehen werden, um für die Landwirtschaft und die Natur (Fauna und Flora) effektive Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen;