Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um ein wichtiges Anliegen, das angegangen werden muss, indem unmissverständlich klar gestellt wird, dass Aktionäre (bis zur Höhe ihrer Anlage) und Gläubiger (mit Ausnahme derjenigen, die durch das Einlagensicherungssystem abgedeckt sind) die Ersten zu sein haben,
die mit den Folgen einer Bankeninsolvenz konfrontiert werden, und dass Rettungsfonds nicht als Versicherung zur Rettung oder Sanierung notleidender Banken , sondern zur
Erleichterung einer geordneten Abwicklung der Liquidat
...[+++]ion zu nutzen sind.