Das Gemeinschaftsverfahren, das es der Kommission er
möglicht, nationale Regulierungsbehörden anzuweisen, geplante Maßnahmen bezüglich der Marktdefinition und der Feststellung der beträchtlichen Marktmacht von Betreibern zurückzunehmen, hat
maßgeblich zu einem einheitlichen Ansatz bei der Feststellung der Umstände, unter denen eine Vorabregulierung vorgenommen werden kann, und der Umstände, unter
denen die Betreiber einer solchen Regulierung ...[+++] unterworfen sind, beigetragen.