Folglich sollte der Inhaber eines Zeugnisses, das den erfo
lgreichen Abschluss einer postsekundären Ausbildung von mi
ndestens einem Jahr bescheinigt, Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem Mitgliedstaat erhalten, in dem dieser Zugang von der Vorlage eines Zeugnisses über den erfolgreic
hen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von vier Jahren abhängt, unabhängig von dem Niveau, zu dem der im Aufnahmemitg
liedstaat ...[+++]verlangte Ausbildungsabschluss gehört.