25. begrüßt, dass in den Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte
und Demokratie ein Verweis darauf aufgenommen wurde, dass die Nichtahndung schwerwiegender Verbrechen
nicht zuletzt durch eine Verpflichtung gegenüber dem IStGH vehement bekämpft werden muss, sowie
darauf, dass es die oberste Pflicht der Staaten ist, schwere internationale Verbrechen zu untersuchen und zur Stärkung der Kapazität der einzelstaatlichen Justizsysteme beizutragen und sie zu fördern, um diese Ve
...[+++]rbrechen zu untersuchen und zu ahnden;