3° in Abweichung von Nr. 2
° kann ein interner Betreiber während den zwei Jahren vor dem Ablauf des öffentlichen Dienstleistungsvertr
ags, der ihm direkt vergeben wurde, an fairen Wettbewerbsaufrufen teilnehmen, unter der Bedingung, dass ein endgültiger Beschluss gefasst wurde, der darauf abzielt, die Dienstleistungen für den Personenverkehr, die Gegensta
nd des Vertrags des internen Betreibers sind, einem fairen Wettbewerbsaufruf zu
...[+++]unterwerfen, und dass der interne Betreiber keinen anderen direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsvertrag geschlossen hat.