Vermuten die in den Artikeln 2, 2bis und 2ter erwähnten Institute und Personen, dass ein Vorgang oder eine Transaktion mit dem Waschen von Geldern zusammenhängen könnte, die aus schwerer und organisierter Steuerhinterziehung stammen, bei der komplexe Mechani
smen oder Verfahren internationalen Charakters benutzt werden, benachrichtigen sie das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen; diese Benachrichtigung erfolgt ebenfalls, so
bald sie mindestens einen der Indikatoren entdecken, die vom König durch einen im Ministerrat be
...[+++]ratenen Erlass festgelegt werden.