14. fordert die Kommission auf, festzulegen, daß di
e in der Mitteilung vorgeschlagenen Aktionspläne zwei Jahre nach Annahme der Mitteilung durch die Kommission fertig ausgearbeitet sein werden, und einen Zeitplan für die Umsetzung der
einzelnen in diesen Aktionsplänen vorgeschlagenen Maßnahmen festzulegen; fordert die Kommission ferner auf,
die Aktionspläne in einem Gesamtplan zusammenzufassen, der vom Europäischen Parlament und v
...[+++]om Rat angenommen werden muß; fordert die Kommission ferner auf, bei der Erstellung der Aktionspläne und bei deren Beurteilung eng mit den nationalen Experten und den Vertretern der verschiedenen Organisationen zusammenzuarbeiten;