Wenn in einem solchen Fall der Richter, nachdem er die Nichtigkeit wegen Fristüberschreitung festgestellt hat, dennoch beschließt, die Sache an sich zu ziehen und
eine neue Entscheidung zur Sache trifft, hat dies zur Folge, dass durch die Anwendung
eines Rechtsmittels die Anwendung der Sanktion, die
eine Folge der Überschreitung
einer zur Vermeidung des Verfalls vorgeschriebenen Frist durch die Verwaltung ist, aufgehoben wird, was den eigentlichen Sinn der Auschlussfristen, die im Interesse der Rechtsunterworfenen
...[+++] vorgeschrieben werden, beeinträchtigt.