7. unterstreicht, dass unbedingt eine einheitliche konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage festgelegt werden muss, die den Erfordernissen einer stärkeren Integration des Binnenmarktes gerecht wird; unterstützt den Vorschlag der Kommission und ist davon überzeugt, dass die Einführung einer einheitlichen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen mit Niederlassungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten – die die Bestimmung des zu versteuernd
en Einkommens gemäß einem Gesamtregelwerk gemeinsamer, auf europäischer Ebene festgelegter und auf einzelne Unternehmensgruppen anwendbarer Bestimmungen ermöglicht – die beste Lösung ist, u
...[+++]m die steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen wirksam anzugehen;