Ereignisse von „erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ im Sinne dieser
Richtlinie sollten bestimmten Kriterien genügen, d. h., es sollten herausragende Ereignisse sein, die von Interesse für die breite Öffentlichke
it in der Union, in einem bestimmten Mitgliedstaat oder in einem bedeutenden Te
il eines bestimmten Mitgliedstaats sind und die im Voraus von einem Veranstalter organisiert werden, der kraft Gesetzes befugt ist, die Rec
...[+++]hte an diesen Ereignissen zu veräußern.