Experimente oder Tests zu Forschungs- und Entwicklungszwecken, bei denen ein nicht zugelassenes Biozid-Produkt oder ein Wirkstoff, der ausschließlic
h zur Verwendung in einem Biozid-Produkt bestimmt ist, in Verkehr gebracht wir
d, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. So muss der Antragsteller bei Experimenten oder Tests, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf die Umwelt haben, bei der zuständigen Beh
örde eine Zulassung einholen ...[+++].