20. begrüßt die Einrichtung eines spezifischen Durchsetzungsmechanismus zur Überwachung der Umsetzung der Menschenrechtsklauseln in den bilateralen und regionalen Abkommen der EU, den sogenannten Abkommen der „neuen Generation“; begrüßt die Bemühungen, die Bewertung der Menschenrechtssituation in Drittländern bei der Aufnahme von Verhandlungen zu Handels- und/oder Investitionsabkommen oder bei ihrem Abschluss zu verbessern; stellt mit Bedauern fest, dass die aktuellen Kontrollbestimmungen für Menschenrechte in den maßgeblichen Übereinkünften nicht klar definiert oder hinreichend ambitioniert sind; forde
rt die EU auf, eine unbeugsame, prinzipientreue Ha ...[+++]ltung einzunehmen, indem sie darauf besteht, dass ihre Partnerländer die Menschenrechtsklauseln in internationalen Übereinkommen erfüllen;