Eheleute, die ohne Ehevertra
g verheiratet sind, können im Sinne des Entwurfs jedoch entweder die Regelung der Gemeinschaft beibehalten,
oder sich für eine andere Regelung entscheiden; die soll notariell beurkundet werden, und zwar innerhalb von sechsunddreißig Monaten nach dem Inkrafttr
eten des Gesetzes; entscheiden sie sich für eine andere Regelung, so können sie die bisherige Regelung liquidieren, aber sie sind nicht dazu verpf
...[+++]lichtet.