Damit die Haushaltsdisziplin gewährleistet wird, unterbre
itet die Kommission keine Vorschläge für Rechtsakte der Gemeinschaft, ändert nicht ihre Vorschläge und erlässt keine Durchführungsmaßnahme, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben könnte, ohne die Gewähr zu bieten, d
ass der betreffende Vorschlag bzw. die betreffende Maß
nahme im Rahmen der Eigenmittel der Gemeinschaft finanziert werden kann, die sich aufgrund d
...[+++]er vom Rat nach Artikel 269 festgelegten Bestimmungen ergeben.