Als Anwältin möchte ich daran erinnern, dass durch die Interimsvereinbarung zwischen G
riechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM), die im 1995 unterzeichnet wurde, Griechenland zugestimmt hat, keine Einwände gegen Ant
räge der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf den Beitritt zu internationalen oder regionalen Organisationen zu erheben, solange dies unter dem Namen geschieht, der ihr von den Vereinten Nationen zugewiesen wurde, nämlich „Ehemalige jugoslawische
Republik ...[+++] Mazedonien“.