13. bekräftigt seine bedingungslose Unterstützung für die territoriale Integrität und die Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen von Georgien und unterstützt die anhaltenden Bemühungen der georgischen Staatsorgane um eine Beilegung der internen Konflikte in Abchasien und Südossetien; begrüßt den Bericht Tagliavini und schließt sich den wichtigsten Beobachtungen und Schlussfolgerungen des Berichts an; erwartet, dass die ausführlichen Hintergrundinformationen in diesem Bericht für rechtliche Schritte beim Internationalen Strafgerichtshof und von den einzelnen Bürgern im Hinblick auf Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verwendet werden können; unterstützt das Mandat der EU-Überwachungsmission (EUMM); ford
...[+++]ert dessen weitere Ausweitung und vollständige Umsetzung; stellt fest, dass Russland und die de-facto-Regierung der besetzten Gebiete, die effektiv unter russischer Kontrolle stehen, Teile seiner Umsetzung blockieren;