Das Europäische Parlament meint, dass durch das Statut genaue und klare Bedingungen für
die Schaffung einer echten und wirksamen neuen Kategorie von Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaften festgelegt werden müssen, und ist der Auffassung, dass in dieser Hinsicht frühere Modelle für Statuten europäischer Einrichtungen zu berücksichtigen sind, bei denen die beträchtliche Flexibilität, die den Mitgliedstaaten eingeräumt wurde, und der Mangel an Mehrwert dazu geführt haben, dass die Bedingungen für die erfolgreiche Verwendung eines s
olchen eur ...[+++]opäischen Instruments nicht geschaffen wurden.