1. bekräftigt, dass der Europäische Rechnungshof (nachstehend „Rechnungshof“) die dem Jahresabschluss 2011 der Europäischen Chemikalienagentur (nachstehend „ECHA“) zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß hält; unterstreicht erneut, dass der Schwerpunkt des Entlastungsverfahrens auf dem vorausgegangenen Haushaltsjahr liegt; ist sich darüber im Klaren, dass alle seitdem erzielten Fortschritte ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden sollten; hält es in diesem Zusammenhang für erwähnenswert, dass im Sonderbericht Nr. 15/2012 des Rechnungshofs zum Thema „Behandlung von Interessenkonflikten in ausgewählten EU-Agenturen“, in dem erhebliche Schwachstellungen in Bezug auf d
...[+++]en Umgang mit Interessenkonflikten und die diesbezüglichen Verfahren bei der ECHA festgestellt wurden, die Änderungen, die nach Abschluss der Prüfungsarbeiten des Hofes vor Ort im Oktober 2011 vorgenommen wurden, nicht berücksichtigt werden; ist jedoch der Ansicht, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um den Empfehlungen des Rechnungshofs, insbesondere was den Umgang mit Interessenkonflikten und die diesbezüglichen Verfahren in Bezug auf Bedienstete und Mitglieder der Beschwerdekammer und ihre Tätigkeiten nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst betrifft, Rechnung zu tragen;