Die " Agence régionale pour la propreté / Gewestelijk Agentschap voor Netheid " ist mit dem Einsammeln und der Verarbeitung des Abfalls von Besitzern von anderen Abfällen als Haushaltsabfäl
len beauftragt, die ihre Abfälle nicht selbst
verarbeiten und sie ebenfalls nicht durch einen Händler, eine Anlage oder ein Unternehmen, die Abfälle verarbeiten, oder durch einen Abfalleinsammler verarbeiten lassen, so wie es durch Artikel 23 der Ordonnanz vom 14. Juni 2012 über die Abfälle vorgeschrieben ist, mit
dem eine materielle ...[+++]Verantwortung für die Abfallwirtschaft eingeführt wird.