Hierzu sollten die Kosten der operativen Kommunikation zwischen dem Delegierten Europäischen Staatsanwal
t und der zentralen Ebene der EUStA gehören, wie etwa die Kosten der Briefzustellung, Reisekosten, Kosten für Übersetzungen, die für die interne Funkt
ionsweise der EUStA notwendig sind, und andere Kosten, die den Mitgliedstaaten bei Ermittlungen vorher nicht entstanden
sind und die nur darauf zurückzuführen
sind, dass die EUStA die Verantwortung für die Ermittlung und St
...[+++]rafverfolgung übernommen hat.