Allgemein verpflichten sich die Parteien des Übereinkommens zur Förderung und Stärkung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen [68], zur Förderung eines integrierten Konzepts und zur Einbeziehung der Strategien zur Armutsverringerung in die Bemühungen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Reduzierung d
er Auswirkungen von Dürren unter angemessener Berücksichtigung der Lage in den betroffenen Entwicklungsländern sowie zur Förderung der Nutzung bestehender multilateraler und bilateraler Finanzierungsmechanismen, die erhebliche finanzielle Mittel erschließen und an die betroffenen Entwicklungsländerparteien für die Bekämpfung der Wüstenbildun
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