Die somit genehmigte Richtlinie enthält insbesondere folgende Regelungen: -
Die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden (Mehrarbeit mitgerechnet); - Nachtarbeit darf im Durchschnitt 8 Stunden pro Nacht nicht übersteigen. Ferner ist in der Richtlinie festgelegt, daß die Arbeitnehmer EG-weit grundsätzlich Anspru
ch haben auf - eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden pro 24-Stunden-Zeitblock; - Arbeitszeitunterbrechung in Form einer Ruhepause, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als 6
...[+++] Stunden beträgt; - mindestens 1 Ruhetag pro Woche; - 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub.