Die Durchführung einer europäischen Raumfahrtpolitik würde sich in zwei Phasen
vollziehen. In der ersten Phase (2004-2007) werden die Aktivitäten, die derzeit in der kürzlich geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ESA geregelt sind, durchgeführt. Die zweite Phase (ab 2007) beginnt nach dem Inkrafttreten des Europäischen Verfassungsvertrags, in dem vorgesehen ist, die Raumfahrtpolitik zu einem Bereich gemeinsamer Zuständigkeit der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten z
...[+++]u machen.