40. ist der Auffassung, dass der Streitbeilegungsmechanismus der WTO im Großen und Ganzen bis
heute seine Aufgabe zufrieden stellend wahrgenommen hat, dass aber bestimmte Anpassungen notwendig wären, insbesondere was die Frage betrifft, inwieweit die Empfehlungen oder Beschlüsse des Streitbeilegungsorgans überhaupt umg
esetzt werden; ist durchaus davon überzeugt, dass die Judizialisierung des Streitbeilegungssystems den WTO-Verpflichtungen größere Glaubwürdigkeit verliehen hat, weil die WTO-Mitglieder dadurch in stärkerem Maße als gle
...[+++]ichrangig behandelt werden;