Die Massnahme, die darin besteht, dass diese
Abrechnung nur die Unternehmen betrifft, die Kopien von Arzneimitteln oder Generika vermarkten, ist vernünft
ig zu rechtfertigen durch den Umstand, dass diesen Unternehmen
eine Senkung des Preises ihrer Referenzarzneimittel auferlegt werden kann, die zu einer höheren Einsparung führt als diejenige, die durch das Gesetz vorgeschrieben ist, und dies durch eine Preispolitik der Unternehmen, die Markenarzneimittel vermarkten, auf die
...[+++] die Unternehmen, die Kopien oder Generika vermarkten, keinen Einfluss haben.