ii) der Rat sich bemühen, mit dem Europäischen Parlament und der Kommission so bald wie m
öglich eine weitere interinstitutionelle Vereinbarung zu treffen, die die Befolgung eines Eilverfahrens bei der Anwendung der Technik der "Umgestaltung
" (d.h. Nutzung der durch die Änderung eines grundlegenden Rechtsakts gebotenen Möglichkeit zur vollständigen Kodifizierung dieses Rechtsakts) ermöglicht, wobei sicherzustellen ist, daß die Grundsätze und der Geist der Kodifizierungstechnik (d.h. Kodifizierung der Texte in der veröffentlichten Fassu
...[+++]ng und ohne sachliche Änderungen) gewahrt bleiben.