1. Die Mitgliedstaaten stellen siche
r, dass im Ergebnis eines AS-Verfahrens – auch eines Verfahrens, das von natürlichen Personen im Sinn von
Artikel 6 Absatz 1d durchgeführt wird –, bei dem die Streitigkeit beigelegt werden soll, indem dem Verbraucher eine Lösung auferlegt wird, der Verbraucher nicht den Schutz verliert
, der ihm durch die verbindlichen Bestimmungen des Rechts des Mitgliedstaats, in dem die AS-Stelle eingerichtet i
...[+++]st, gewährt wird.