Um den Haushaltszwängen der Mit
gliedstaaten in der ersten Phase des Programmplanungszeitraums Rechnung zu tragen, und unter Berücksichtigung der dringenden Notwendigkeit, der Jugendarbeitslosigkeit zu begegnen und auf die besonderen Merkmal
e der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzugehen, sollten Bestimmungen niedergelegt werden, welche die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ergänzen, damit der erste
Vorschussbetrag für durch diese ...[+++] Initiative geförderte operationelle Programme im Jahr 2015 erhöht wird.