Die Einstellung der Bereitste
llung einer solchen Benchmark oder andere Ereignisse, die deren Integrität signifikant untergraben könnten, können daher Auswirkungen in mehr als
einem Mitgliedstaat haben, was bedeutet, dass die Beaufsichtigung einer solch
en Benchmark allein durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie angesiedelt ist, insofern nicht effizient und wirksam sein wird, als sie den Risiken, die diese kritisc
...[+++]he Benchmark beinhaltet, nicht gerecht wird.