Nach Maßgabe der genannten Vorschriften hat die Republik San Marino beschlossen, mit Inkrafttreten des Abkommens die Gemeinschaftsregelung im Veterinärbereich zu übernehmen und anzuwenden, soweit dies für das einwandfreie Funktionieren des Abkommens erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, welche Bestimmungen und gegebenenfalls welche Anpassungen für die Republik San Marino tatsächlich notwendig sind. Übernommen und angewandt werden die Bestimmungen in der jeweils in der Gemeinschaft gültigen Fassung. Diese Bestimmungen sind von der Republik San Marino gegenüber den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und auf di
e Einfuhren von aus Drittländern stammenden Tieren und Waren ...[+++] nach San Marino anzuwenden - BESCHLIESST: