Unbeschadet der Anwendung dieser Verordnung und vorbehaltlich anderer Bestimmung
en des Unionsrechts können die die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sorgen durch entsprechende Rechtsakte dafür, dass Beschäftigte von Unternehmen, die Dritt-Bodenabfertigungs- oder Selbst
abfertigungsdienste erbringen, ein angemessenes Niveau an sozialer Sicherheit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen genießen, die auch im Fall einer Unterauftragsvergabe sowie
...[+++] von Dienstleistungsaufträgen gewährleistet werden.