Die zweite Ausnahme ist positiv und schreibt die Anwendung des Verfahrens
der Zustimmung für drei Arten von Abkommen vor.Der auf dem Londoner Gipfel angenommenen Erklärung nach zu schließen, könnte sich das in Aussicht gestellte internationale
Abkommen auf ganz verschiedene Fragen erstrecken, wie die Regelung der öffentlichen Aufträge, das geistige Eigentum, die Beseitigung technischer Hemmnisse im Warenverkehr, den Prozeß der Angleichung von Vorschriften usw., während Artikel 113 EUV, eine Sonderregelung für Handels
abkommen ...[+++], hier nicht zur Anwendung gelangen dürfte.