Spanien, abgesehen von anderen Ländern, verfolgt zum Beisp
iel die so genannte universelle Jurisdiktion, was bedeutet, dass Verbrechen, die so schwerwiegend sind, dass sie, selbst wenn sie außerhalb des Land
es begangen wurden, dort vor Gericht gebracht werden können, wenn möglich sogar im Falle der Durchbrechung des Territorialitätsprinzips im Strafrecht Auf dieses Prinzip wurde in der Praxis von einigen Staaten verzichtet, wo Verbrechen, die besonders untragbar sind und die Menschenwürde zutiefst verletzen, sogar außerhalb des Territo
...[+++]riums, in dem sie begangen werden, strafrechtlich verfolgt werden können.