fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 systematisch umzusetzen und sicherzustellen, d
ass die Botschaften oder konsularischen Vertretungen von Beginn des Fürsorgeverfahrens an in allen Fällen, die deren Staatsangehörige betreffen, ordnungsgemäß informiert werden, und dass sie umfassenden Zugang zu
allen einschlägigen Dokumenten haben; schlägt vor, dass die konsularischen Behörden die Möglichkeit haben sollten, jeder P
...[+++]hase des Verfahrens beizuwohnen.