Aus den Vorarbeiten zum angefochtenen Gesetz geht hervor, dass dem Gesetzgeber vorgeschlagen wurde, die angefochtene Bestimmung auf sämtliche Militärpersonen auszudehnen (Parl. Dok. , Kammer, 2000-2001, Nr. 1386
/004, SS. 4 und 5), doch dass diese Massnahme derzeit abgelehnt wurde mit der B
egründung, dass man hierzu über die erforderlichen Haush
altsmittel verfügen müsste und dass es darauf ankomme, eine Gefährdung des ordnungsgemäss
...[+++]en Funktionierens und der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu vermeiden, « unter Berücksichtigung des Alterns der Führungskräfte und der Schwierigkeiten bei der Anwerbung von jungen Leuten sowie bei der betreffenden Umstrukturierung » (ebenda, SS. 3, 4 und 5).