Sämtliche Eingriffe sollten objektiv, transparent, nichtdiskriminierend sowie angemessen sein. Wettbewerbsverzerrungen dürfen nicht entstehen, d. h
. es darf nicht zur Diskriminierung einzelner Unternehmen, die auf dem gleichen Markt aktiv sind, kommen; außerdem sind Marktverzerrungen insoweit auf ein Minimum zu begrenzen, als der Dienst auf möglichst kos
teneffiziente Weise erbracht werden soll und etwaige Ausgleichszahlungen durch eine möglichst breite Streuung der Beiträge abgedeckt
werden s
...[+++]ollen.