Transparenz – Im Hinblick auf eine verbesserte Transparenz stimmt der Rat dem Vorschlag der Kommission zu, dass die zuständigen Behörden einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben müssen, wenn als Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ausschließliche Rechte und/oder Ausgleichsleistungen gewährt werden. Auftragsvergabe – Nach Auffassung des Rates bietet eine Regelung, nach der die zuständigen Behörden bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen zwischen einer Au
sschreibung und der Direktvergabe wählen können, am ehesten Gewähr für mehr Qualität und Effizienz im öffentlichen Personenverkeh
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