Zu Beginn der Berichtsperiode, in der der vorliegende
Standard erstmalig angewendet wird, ist jeder außerhalb des Gewinns oder Verlusts (im sons
tigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasste Betrag für eine Absicherung einer festen Verpflichtung, die gemäß diesem Standard als eine Absicherung eines beizulegenden Zeitwerts behandelt
wird, in einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit umzugliedern, mit Ausnahme einer Absicherung des Währungsrisikos, die weiterhin als Absicherung von Zah
...[+++]lungsströmen behandelt wird.“