Wenn Du mir jetzt erklärst, dass das Bundesverfassungsgericht nicht in der Lage wäre, über Steuerfragen zu entscheiden, nach einem ergangenen BGH-U
rteil zum Beispiel, oder wenn eine Prüfung des Budgetrechts durch das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel im Wege der Organklage etwa einer Partei des Deutschen Bundestags nicht möglich
wäre, würde ich Dir zustimmen. Aber die deutsche Verfassung lässt das eben zu, genau wie auch die Klagemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht in diesen Fragen b
...[+++]esteht.