Die gemeinsamen Praktiken betreffen die alltäglichen Notfallsituati
onen, in denen alle diplomatischen oder konsularischen Behörden der Mitgliedstaaten Schutz gewähren (Hilfe in Todesfällen, bei schweren Unfällen
oder schwerer Krankheit, bei Festnahme
oder Inhaftierung) sowie die in diesen Fällen geleistete Hilfe (im Falle eines schweren Unfalls
oder einer schweren Krankheit beispielsweise informieren alle Mitgliedstaaten die Angehörigen des EU-Bürgers, informieren über die verfügbare medizinis
...[+++]che Versorgung usw.).