47. betont, dass die Digitalisierung der Werke aus nationalen Bibliotheken das Ergebnis von Investitionen
der Steuerzahler in Form von Steuergeldern ist; legt daher besonderen Wert darauf, dass in Partnerschaftsverträgen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor festgehalten werden muss, dass die vom Privatsektor
für die Bibliothek digitalisierte Kopie des Werks in alle Suchmaschinen aufgenommen wird, damit die Einsichtnahme auch auf der Website der Bibliothek möglich wird und nicht nur auf der Website der privaten Partnerfir
...[+++]ma;