[2] Danach soll die Teilnahme
an den Gemeinschaftsprogrammen auf Grundlage der Rahmenabkommen geplant werden, die die Gemeinschaft mit jedem SAP-Land unterzeichnen muss, wobei die gru
ndsätzliche Öffnung dieser Programme vorgesehen ist und die Kommission diese Programme nach und nach
umsetzen soll. Dazu beschließt sie spezifische Programme, die im jeweiligen Fall geöffnet werden, und vereinbart mit den jeweiligen Ländern (durch Absc
...[+++]hluss einer Vereinbarung) die praktischen Modalitäten.