2. begrüßt die in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung“ (COM (2013)0833) vorgesehenen Maßnahmen und bekräftigt, dass das interne und externe Vorgehen der
Union in Bezug auf dieses Phänomen konsistent sein muss; betont ferner, dass die EU weiterhin mit Drittländern zusammenarbeiten muss, um die Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Verstümmelung weiblicher Genitalien zum Straftatbestand zu erklären und für die Durchsetzung entsprechender Rechts
...[+++]vorschriften zu sorgen;