In Bezug auf die Analysen, Untersuchungen und Behandlungen, die
für hospitalisierte Patienten durchgeführt werden, konnte der Gesetzgeber vernünftigerweise den Standpunkt vertreten, dass die Ärzte, die diese Handlungen verschrieben haben, in fast sämtlichen Fällen Ärzte sind, die mit dem betreffenden Krankenhaus verbunden sind, sodass der in der fraglichen Bestimmung vorgesehene Mechani
smus es tatsächlich ermöglicht, die Pflegeerbringer ins Auge zu fassen, die für die Überschr
eitung der Ausgaben ...[+++]dieses Krankenhauses im Vergleich zum nationalen Durchschnittswert verantwortlich sind.