Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die betroffenen Einrichtungen ihre sorgfältigen Suchen protokollieren und dass die Ergebnisse solcher Suchen, die im Einzelnen in der Feststellung, dass ein Werk oder ein Tonträger als ein verwa
istes Werk im Sinne diese Richtlinie anzusehen ist, sowie aus Informationen über die Änderung des Status und die Verwendung von verwaisten Werken durch diese Einrichtungen bestehen, erfasst un
d der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, insbesondere indem die relevanten Informationen in einer On
...[+++]line-Datenbank aufgezeichnet werden.