121. weist darauf hin, das
s die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter eine Conditio sine qua non für den Beitritt darstellt, da dies im Wesentlichen eine Frage der Menschenrechte ist, und dass die Schaffung der notwendig
en Einrichtungen in diesem Bereich eine entscheidende Voraussetzung für die uneingeschränkte Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes darstellt; fordert die Kommission auf, in ihren Verhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern auf eine absolute Garantie
...[+++]für die volle Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Rechte der Frau und der Chancengleichheit zu bestehen sowie diese Länder und die entsprechenden Nichtregierungsorganisationen bis zum Beitritt so weit wie möglich in die laufenden und künftigen Entwicklungen in diesem Politikbereich einzubeziehen;