Es gibt einen Grund, weshalb wir uns dem
nicht widersetzen: Diese Ausnahmen existieren zwar, aber wir müssen anerkennen, dass die Kommission sozusagen einen Mechanismus geschaffen hat, durch den diese Ausnahmen in absehbarer Zeit – 2012, um genau zu sein – einer Überprüfung unterzogen werden, und zwar über Berichte, die die betreffenden Mitgliedstaaten vorlegen müssen. Die Europäische Chemikalienagentur wird auf der Grundlage
dieser Berichte ein Dossier erarbeiten, mit dem diese Ausnahmen schrittweise ...[+++] beseitigt werden sollen.